AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen webart by V&M Consulting, Oelmühlenstr. 56, 33604 Bielefeld und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt webart by V&M Consulting nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn webart by V&M Consulting ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Zudem gelten die Copyright Bedingungen und das Urheberrecht für alle von webart by V&M Consulting erworbenen Produkte.

1. Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen webart by V&M Consulting unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt webart by V&M Consulting bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird webart by V&M Consulting hinsichtlich der von webart by V&M Consulting zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, webart by V&M Consulting im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese webart by V&M Consulting umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass webart by V&M Consulting die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von webart by V&M Consulting tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. webart by V&M Consulting hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn webart by V&M Consulting aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4. Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von webart by V&M Consulting nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat webart by V&M Consulting nicht zu vertreten und berechtigen webart by V&M Consulting, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. webart by V&M Consulting wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5. Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von webart by V&M Consulting zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber webart by V&M Consulting äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann webart by V&M Consulting von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 webart by V&M Consulting prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt webart by V&M Consulting, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt webart by V&M Consulting dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt webart by V&M Consulting die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird webart by V&M Consulting dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.4 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. webart by V&M Consulting wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.6 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von webart by V&M Consulting berechnet.

5.7 webart by V&M Consulting ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von webart by V&M Consulting für den Kunden zumutbar ist.

6. Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von webart by V&M Consulting mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

6.2 Die Vergütung von webart by V&M Consulting erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von webart by V&M Consulting, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. webart by V&M Consulting ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von webart by V&M Consulting erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von webart by V&M Consulting getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von webart by V&M Consulting für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

7. Rechte
7.1 webart by V&M Consulting gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. webart by V&M Consulting kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8. webart by V&M Consulting Produkte und Lizenzbedingungen

8.1 Das Softwareprodukt „SilverStripe" /oder "Joomla" – Content Management System“ ist ein Open Source CMS und unterliegt der Open Source Lizenzsierung - Wird ein anderes CMS-System installiert, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers (dies wird dem Kunden in gesondertem Schreiben mitgeteilt, und wird bei Unterzeichnung Gegenstand des Vertrages) Entwurf, Gestaltung und Umsetzung des Design sowie von webart by V&M Consulting erstellter Content unterliegt dem allgemeingültigen Copyright von webart by V&M Consulting.

8.2 Der Kunde erhält von V&M Consulting für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Objekte (Lizenz). Wird der Kunde von V&M Consulting für Mehrfachlizenzen der Objekte autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Objekte" umfasst (Internetseiten, Scripte, Template, Design, Programme, Grafiken). Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfaeltigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von V&M Consulting, wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

8.3 Sofern der Vertrag mit dem Kunden die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte.

8.4 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 8.1 bis 8.6 geregelten Pflichten verspricht der Kunde V&M Consulting eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.

8.5 Der Benutzer hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. V&M Consulting übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML/PHP-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

8.6 Unter Templates versteht man Vorlagen fuer die eigene Webseite, Online-Shop oder Webportal usw.

Template Kauf "Nicht ausschlieslich" Es handelt sich um ein Template, dass nach dem Kauf nicht aus unserem Angebot entfernt wird. Der Käufer erhält keine exclusiven Rechte an dem Template. Diese Art von Template darf fuer private oder geschaeftliche Zwecke verwendet werden. Das Template darf nur fuer einen Domain-Namen bzw. fuer eine Webpräsenz genutzt werden.

Das erworbene Template oder die erworbenen Templates duerfen nicht weiterverkauft werden. Es koennen Änderungen an allen Bereichen des Templates vorgenommen werden, ausser dem Copyright-Hinweis des Urhebers. Der Hinweis darf nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder an eine andere Stelle verschoben werden. Es sei denn das Template wurde mit der Option "Ausschliesslichkauf" gekauft. Es duerfen keine Einzelteile, Grafiken, Symbole, Designelemente fuer andere oder eigene Templates weiterverwendet werden.

Unter "Ausschliesslich" versteht man das ein Template nach dem Ausschliesslich-Erwerb aus unserem Angebot entfernt bzw. als exklusiv verkauft gekennzeichnet wird und der Käufer die Rechte an dem Template erhält. Folgende Rechte werden mit dem Ausschliesslich-Kauf erworben: Das Template darf in allen Bereichen verändert werden, ausgenommen davon der Designlink der nur nach Kauf der Option "entfernter Designlink" (soweit angeboten) geändert bzw. gelöscht werden darf. Das Template darf für jegliche Domainnamen verwendet werden. Es duerfen aus allen Bereichen Grafiken oder Schrift entnommen werden egal aus welchem Grund.

8.7 Eine Lieferung der Software ist mit der Dienstleistung der webart by V&M Consulting verbunden. Vor der Installation gilt das zweiwöchige Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz, nach der Installation ist die Rückgabe ausgeschlossen. Es gelten die aktuellen Lizenzvereinbarungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer.

9. Schutzrechtsverletzungen
9.1 webart by V&M Consulting stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird webart by V&M Consulting unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde webart by V&M Consulting nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

9.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf webart by V&M Consulting - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn webart by V&M Consulting diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

11. Haftung
11.1 webart by V&M Consulting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet webart by V&M Consulting nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf € 5000,00.

11.3 Sofern V&M Consulting die Pflege der Homepage übertragen wurde, ist V&M Consulting nicht für die Beseitigung von Spam und/oder Masseneintragungen auf öffentlich zugänlichen Seiten (Blogsysteme und/oder Gästebücher) der Kundenhomepage verantwortlich.
Es gilt im Besonderen: Der Homepageinhaber (ADMIN-C) ist für sämtliche Inhalte selbst verantwortlich, auch dann, wenn Sie von V&M Consulting im Auftrag des Kunden erstellt wurden.

11.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet webart by V&M Consulting insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von webart by V&M Consulting.

12. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von webart by V&M Consulting abzuwerben oder ohne Zustimmung von webart by V&M Consulting anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von webart by V&M Consulting der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

13. Geheimhaltung
13.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

13.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14. Schlichtung
14.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

14.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

14.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

14.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

14.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

15. Sonstiges
15.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

15.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

15.4 webart by V&M Consulting darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. webart by V&M Consulting darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können nicht per E-Mail erfolgen.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

16.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von webart by V&M Consulting - Bielefeld.


Stand 01.01.2011